Heimatverein Neuhausen ob Eck e.V.

Altes bewahren - Neues dokumentieren

                    


                     Der Petroleumstraßenlaternenanzünder


Um die Jahrhundertwende ging bei Nacht nur noch jemand außer Haus der musste, oder etwas Besonderes vorhatte. Eine Laterne rundum verglast und im inneren eine brennende Kerze in der Hand haltend, oder ein anderes Handlicht am Lendengürtel eingehängt, war üblich. Der Nachtwächter hätte sonst eine  Lichtscheue Person vermuten können, aber auch um den eigenen Weg zu sehen.
Im Januar des Jahres 1902 beschloss der Gemeinderat zehn bis zwölf Petroleumstraßenlaternen anzuschaffen. Zehn Laternen wurden im April desselben Jahres in Betrieb genommen und als Laternenanzünder wurde zunächst der Schuhmacher Christian Nestel ( *1864-1925 ), der auch Leichenschauer und Totengräber war, mit der Betreuung der neuen Lampen beauftragt. Sein Nachfolger war dann der Feldschütz  Wilhelm Hepfer ( *1857-1939 ) der bereit war für eine jährliche Entlohnung von 12 Mark und 8o Pfennig diese Arbeit zu übernehmen. Als Bürgen welcher bei Bedarf seine Arbeit Vertretungsweise übernahm, war ein Karl Luz bereit, aber ein Jahr später dann an Wilhelm Lang ( *1863-1929 ) diese Verpflichtung abgab. Ab 1903 wurde die Entlohnung auf 14 Mark und 90 Pfennig erhöht. Das Öl wurde bei Tage eingefüllt wozu eine Leiter nötig war, um sie dann bei Anbruch der Nacht schneller mit dem Lampenanzünder (ein Stab an dessen Ende ein brennender Docht festgeklemmt war ) zum brennen zu bringen. Die Öllampen mussten brennen bei Einbruch der Dunkelheit und um 12 Uhr Nachts gelöscht werden. Es durfte nur gutes Öl verwendet werden, das der Lampenanzünder selbst besorgen und von seiner Entlohnung zu bezahlen hatte. Zudem musste er Sorge tragen, dass die Lampen und Laternen in ordentlichem, gereinigtem Zustand waren. Als 1913 mit der Elektrifizierung des Ortes begonnen wurde, wurden auch gleichzeitig für 809 Mark zehn elektrische Straßenlampen gekauft und am 1. März 1914 in Betrieb genommen. Damit war nach 11 Jahren Tätigkeit zukünftig ein Petroleumstraßenlaternenanzünder nicht mehr erforderlich.